Seit dem 1. Januar müssen schwere Pakete gekennzeichnet werden. Bei falschen Versandetiketten wird künftig eine Aufwandsentschädigung fällig.
Seit der Postgesetznovelle im vergangenen Jahr gelten für Händler neue Vorgaben, darunter die Pflicht zur Gewichtskennzeichnung auf Paketen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen schwere Sendungen mit einem entsprechenden Label versehen werden. Dabei gibt es zwei Gewichtskategorien:
Die Verantwortung für die korrekte Gewichtsermittlung und das richtige Anbringen des Labels liegt beim Versender. Fehler können künftig teuer werden: Ab dem 1. April 2025 erhebt DHL eine Strafgebühr, wenn das Gewicht fehlerhaft angegeben oder das Label fehlt. Laut DHL können in solchen Fällen zusätzliche Gebühren für die Kennzeichnung und/oder Gewichtskorrektur entstehen, die dem Versender nachträglich in Rechnung gestellt werden.
Mit dem intellicon Versandmodul erstellen Sie Versandetiketten auf Knopfdruck. Die Gewichtskennzeichnung wird automatisch auf Ihr Versandlabel gedruckt. Das Gewicht können Sie manuell eintragen oder wenn Sie in Ihren Sage 100 Stammdaten ein Gewicht hinterlegt haben, wird dieses genommen und auch aufaddiert.
Aber Achtung: Bei den Gewichtsangaben gibt es keine Toleranzgrenzen. DHL hält sich strikt an die Vorgaben des Gesetzes und verfährt genauso bei der Erhebung der Aufwandsentschädigung.
Um Strafgebühren zu vermeiden, sollten Sie deshalb sicherstellen, dass Sie immer das korrekte Paketgewicht angeben.
Mit der neuen Waagenanbindung im intellicon Versandmodul übermitteln Sie immer das korrekte Versandgewicht – einfach und zuverlässig.
So sparen Sie Zeit und Kosten, indem Sie Nachzahlungen an DHL vermeiden.
Die automatische Waagenanbindung im intellicon Versandmodul sorgt für fehlerfreie Gewichtsangaben und schützt Sie vor unnötigen Zusatzkosten. Wer jetzt auf automatisierte Lösungen setzt, spart nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld.
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